Sondeln‑Genehmigung, Gesetze und Regeln – alles, was ihr wissen müsst

Sondeln ist erlaubt mit einer Sondeln‑Genehmigung – aber nur unter klaren gesetzlichen Vorgaben. Dieses Bild zeigt die wichtigsten Grenzen: Zivilrecht und Denkmalschutzrecht.

Hallo zusammen, Markus hier!

Wenn du dich auch fragst, wo Sondeln erlaubt ist und welche Gesetze beim Sondeln wirklich gelten, dann findest du hier alle wichtigen Informationen zu Sondeln‑Genehmigung und Regeln, damit ihr bei euren Abenteuer auf der sicheren Seite seit und dieses Hobby einfach nur genießen kannst.

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Seit 2024 wurden in Österreich die Gesetze fürs Sondeln nochmals verschärft. Wer einfach drauflos sucht, riskiert hohe Strafen – vor allem, wenn es um historische Funde oder geschützte Bodendenkmäler geht. Auch in Deutschland gibt es klare Regeln, die ihr kennen solltet, damit euer Hobby legal bleibt.

In diesem Guide erfahrt ihr alles, was ihr als Einsteiger wissen müsst:

  • Was ist erlaubt: moderne Funde wie Euro‑Münzen, Schmuck oder Alltagsgegenstände
  • Was ist verboten: historische Objekte, archäologische Fundplätze und Bodendenkmäler
  • Genehmigungen zum Sondeln: Eigentümer‑Erlaubnis und behördliche Bewilligungen
  • Praktische Tipps: sichere Vorgehensweise, Zufallsfunde melden, Checkliste für euer Equipment

So könnt ihr in Österreich und Deutschland sicher sondeln, spannende Funde machen und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben respektieren – damit ihr dieses Hobby so genießen könnt, wie es gedacht ist: spannend, lehrreich und mit Freude.

1. Wo ist Sondeln erlaubt?

Badesee mit Liegewiese, typischer erlaubter Ort zum Sondeln nach modernen Verlusten wie Münzen oder Schmuck

Grundsätzlich ist das Sondeln in Österreich und Deutschland erlaubt, wenn es sich um die Suche nach neuzeitlichen, verlorenen Gegenständen handelt und alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Das Gesetz unterscheidet dabei klar zwischen moderner Suche und archäologischer Nachforschung.

Es kommen vor allem Flächen infrage, auf denen moderne Verluste realistisch sind und keine archäologischen Funde zu erwarten sind.

Dazu zählen insbesondere:

  • Badeseen und Liegewiesen, auf denen häufig Schmuck oder Münzen verloren gehen
  • Öffentliche Parks – jedoch nur mit Genehmigung der zuständigen Gemeinde
  • Skipisten oder Veranstaltungsflächen, vor allem außerhalb der Saison
  • Das eigene Grundstück, sofern keine denkmalgeschützten Bereiche betroffen sind

1.2 Erlaubt ist die Suche nach modernen Gegenständen

Sammlung moderner Münzen und Schmuckstücke wie Ringe, Ketten und Armbänder – typische neuzeitliche Verluste, die beim legalen Sondeln gefunden werden dürfen.

Ihr dürft mit dem Metalldetektor nach sogenannten neuzeitlichen Verlusten suchen, zum Beispiel:

  • Euro‑Münzen
  • Moderner Schmuck (Ringe, Ketten, Armbänder)
  • Schlüssel, Uhren oder ähnliche Alltagsgegenstände

Wichtig ist, dass nicht gezielt nach historischen Objekten gesucht wird. Sobald der Fokus auf alte Münzen, Relikte oder archäologische Funde liegt, greift das Denkmalschutzrecht – und eine Nachforschungsgenehmigung wäre erforderlich.

Wichtig: Die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Betreibers ist immer erforderlich. Ohne diese Genehmigung zum Sondeln ist die Suche nicht erlaubt – auch dann nicht, wenn es sich nur um moderne Funde handelt.

👉 Hier gehts zum Artikel, „15 gute Plätze zum Sondeln

2. Was ist beim Sondeln verboten?

Hinweisschild „Archäologisch sensible Fläche – Sondeln verboten“ zwischen Ackerfläche und Wald, zeigt geschützten Fundkontext und verbotene Bereiche für Metalldetektoren.

Beim Sondeln geht es nicht nur darum, wie alt ein Fund ist, sondern wo er liegt und in welchem Zusammenhang er gefunden wird. Genau dieser Punkt wird von Einsteigern häufig unterschätzt und führt immer wieder zu rechtlichen Problemen – deshalb solltet ihr euch immer an die gesetzlichen Regelungen halten.

In Österreich und Deutschland schützt das Denkmalschutzrecht nicht nur „sehr alte“ Funde, sondern grundsätzlich archäologisch relevante Fundstellen – unabhängig vom Material oder der Epoche.

2.1 Archäologisch wertvolle Funde, warum das Alter allein keine Rolle spielt

Archäologische Freilegung moderner historischer Funde wie Abzeichen, Münzen, Flasche und Metallobjekte im Boden – zeigt, warum Fundkontext wichtiger ist als das Alter eines Fundes.

Ein weitverbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass nur sehr alte Funde – etwa aus der Römerzeit oder dem Mittelalter – problematisch sind. Tatsächlich ist nicht das Alter entscheidend, sondern der Fundkontext.

Archäologisch wertvoll kann sein:

  • eine einzelne Münze
  • ein Alltagsgegenstand
  • ein Knopf, Abzeichen oder Werkzeug
  • auch Objekte aus dem 20. Jahrhundert

Selbst Funde aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs oder der NS‑Zeit können archäologisch relevant sein, wenn sie in einem geschichtlich aussagekräftigen Zusammenhang liegen – etwa auf ehemaligen Lager‑, Kampf‑ oder Siedlungsflächen.

2.2 Fundort und Fund, warum immer der Zusammenhang zählt

Archäologische Grabung mit freigelegten Erdschichten und markierten Funden im Wald – zeigt, warum Fundkontext und Lage im Boden entscheidend sind.

Archäologische Funde werden niemals isoliert bewertet. Entscheidend ist immer der Zusammenhang zwischen Gegenstand und Fundort.

Archäologen berücksichtigen unter anderem:

  • genaue Lage im Boden
  • Tiefe des Fundes
  • Umgebung und Bodenschichten
  • Nähe zu weiteren Objekten
  • historische Nutzung der Fläche

Ein einzelner Gegenstand kann auf einer Liegewiese tatsächlich bedeutungslos sein. Derselbe Gegenstand kann jedoch auf einem Acker, im Wald oder an einem historischen Ort Teil eines geschützten Bodendenkmals sein.

Wird ein Objekt eigenständig ausgegraben, geht dieser Zusammenhang verloren. Genau deshalb ist die gezielte Suche nach historischen oder archäologisch relevanten Objekten ohne Genehmigung verboten.

2.3 Bodendenkmäler | warum auch unmarkierte Flächen geschützt sind

Archäologisch geschütztes Bodendenkmal im Wald mit Fundmarkierungen und Grabungsarbeiten – zeigt gesetzlich verbotene Nachforschungen ohne Genehmigung.

Ein häufiger Irrtum beim Sondeln ist die Annahme, dass Bodendenkmäler immer klar gekennzeichnet oder offiziell bekannt sein müssen. In der Praxis ist das jedoch oft nicht der Fall.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen:

  • bekannten und ausgewiesenen Bodendenkmälern
  • bislang unbekannten, noch nicht dokumentierten Fundstellen

Auch solche nicht kartierten oder bisher unentdeckten Fundplätze stehen unter gesetzlichem Schutz. Sobald sich ein archäologisch relevanter Gegenstand im Boden befindet, greift das Denkmalschutzrecht – selbst dann, wenn die Fläche offiziell nicht als Bodendenkmal ausgewiesen ist.

2.4 Wälder, Äcker und Wiesen | warum diese Flächen besonders sensibel sind

Digitale Überlagerung einer heutigen Wiese mit römischen Gebäuden, Straßen und Alltagsszenen – zeigt, wie unscheinbare Flächen historisch bedeutend sein können.

Wälder, landwirtschaftliche Flächen und unbebaute Wiesen gelten aus Sicht der Denkmalpflege als besonders sensible Bereiche. Der Grund liegt vor allem in ihrer historischen Nutzung.

Viele frühere Siedlungen, Handelswege, Werkplätze oder Schlachtfelder befanden sich außerhalb heutiger Ortschaften. Was heute wie eine gewöhnliche Wiese oder ein unscheinbarer Wald wirkt, kann geschichtlich hoch relevant sein.

Hinzu kommt, dass:

  • große Teile dieser Flächen archäologisch noch nicht vollständig erfasst sind
  • Fundstellen oft erst durch einzelne Funde erkannt werden
  • bereits kleine Eingriffe den historischen Zusammenhang zerstören können

Wird auf solchen Flächen gezielt mit dem Metalldetektor gesucht, wird dies rechtlich schnell als archäologische Nachforschung gewertet.

Wichtig: Auch mit Zustimmung des Grundstückseigentümers ist das gezielte Sondeln nach historischen Objekten auf Wäldern, Äckern oder Wiesen in der Regel nicht erlaubt. Das Denkmalschutzrecht steht hier über dem privaten Nutzungsrecht und schützt nicht den einzelnen Gegenstand, sondern den gesamten Fundzusammenhang im Boden.

2.5 Sondeln ohne Genehmigung Strafen fallen sehr empfindlich aus

Polizei dokumentiert eine unerlaubte Grabung auf einer Wiese; Metalldetektor, Fundstücke und Verbotsschild weisen auf hohe Bußgelder und strafrechtliche Folgen beim illegalen Sondeln hin.

Wer ohne entsprechende Genehmigung gezielt nach archäologisch relevanten Objekten sucht oder solche ausgräbt, begeht eine Verwaltungsübertretung – in schwerwiegenden Fällen auch eine Straftat.

Mögliche Konsequenzen können sein:

  • empfindliche Geldstrafen
  • Einziehung des Metalldetektors und weiterer Ausrüstung
  • strafrechtliche Ermittlungen
  • dauerhafter Ausschluss von genehmigten Projekten oder Kooperationen

Die Höhe der Strafen erklärt sich daraus, dass mit jedem ungenehmigten Eingriff wertvolle historische Informationen verloren gehen. Nicht der materielle Wert eines Fundes ist entscheidend, sondern die Daten, die durch Lage, Tiefe und Umfeld gewonnen werden könnten. Werden diese zerstört, ist der Schaden für die Forschung irreversibel – selbst dann, wenn der Gegenstand unscheinbar wirkt.

⚠️ Wichtiger Merksatz für Einsteiger

Problematisch wird ein Fund nicht durch sein Alter, sondern durch den Zusammenhang von Gegenstand, Fundort und historischem Kontext.

3. Genehmigungen & rechtliche Rahmenbedingungen

Wiese am Waldrand mit zwei Hinweisschildern zu Zivilrecht und Denkmalschutz; zeigt, dass Betretung und archäologische Nachforschung getrennte Genehmigungen erfordern.

Wer in Deutschland oder Österreich mit einem Metallsuchgerät unterwegs sein möchte, muss zwei wichtige Rechtsbereiche beachten. Viele Probleme entstehen, weil diese Ebenen miteinander verwechselt oder unterschätzt werden. Entscheidend ist: Die Zustimmung des Grundeigentümers allein reicht nicht immer aus!

3.1 Zivilrecht | die Erlaubnis des Grundstückseigentümers

Unabhängig davon, ob ihr mit oder ohne Metalldetektor unterwegs seid, gilt immer das Zivilrecht.

Das bedeutet konkret:

  • Ohne Zustimmung des Eigentümers darf kein Grundstück betreten werden
  • Das gilt für Äcker, Wiesen, Wälder, private Flächen und oft auch für kommunale Grundstücke
  • Ohne Erlaubnis drohen Anzeigen wegen Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung

Die Eigentümer‑Erlaubnis ist daher immer die erste Voraussetzung, um überhaupt sondeln zu dürfen – selbst dann, wenn ihr ausschließlich nach modernen Gegenständen sucht.

Wichtig: Diese Erlaubnis schützt euch nur zivilrechtlich, nicht vor Verstößen gegen das Denkmalschutzrecht.

3.2 Denkmalschutzrecht | Genehmigung für archäologische Nachforschungen

Offizielle Nachforschungsgenehmigung des Bundesdenkmalamts vor einer archäologischen Grabung – zeigt, dass archäologische Nachforschungen nur mit behördlicher Genehmigung erlaubt sind.

Neben dem Zivilrecht greift in Österreich (und ähnlich auch in Deutschland) das Denkmalschutzrecht. In Österreich ist dafür das Bundesdenkmalamt (BDA) zuständig.

Eine sogenannte Nachforschungsgenehmigung (§ 11 DMSG) ist immer dann erforderlich, wenn:

  • gezielt nach archäologischen oder historischen Objekten gesucht wird
  • der Fundzusammenhang im Boden untersucht oder verändert wird

👉 Hinweis: Eine übersichtliche Zusammenstellung zu Regeln, Pflichten und möglichen Strafen beim Sondeln in Österreich stellt die zuständige Behörde in dieser Informations‑PDF bereit:

⚠️ Wichtig für Einsteiger: Solche Genehmigungen werden in der Praxis nahezu ausschließlich an ausgebildete Archäologen oder an wissenschaftlich begleitete Projekte vergeben. Für private Sondengänger ohne archäologische Ausbildung ist eine solche Genehmigung in der Regel nicht erhältlich.

Das bedeutet: Auch wenn der Grundstückseigentümer zugestimmt hat, ist das gezielte Suchen nach historischen Objekten ohne behördliche Genehmigung nicht erlaubt.

3.3 Zwei Ebenen, zwei Genehmigungen – was das in der Praxis heißt

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben, solltet ihr euch immer diese Zwei‑Säulen‑Regel merken:

  • Eigentümer‑Erlaubnis Erlaubt das Betreten der Fläche und die Suche nach modernen Verlusten.
  • Behördliche Genehmigung (Denkmalschutz) Erlaubt archäologische Nachforschungen, in der Praxis nur für Fachpersonal.

Fehlt eine dieser beiden Voraussetzungen, ist das Sondeln rechtlich problematisch oder sogar verboten.

3.4 Der sichere Weg | legale Alternativen für Interessierte

Wer sich nicht nur für moderne Funde interessiert, sondern Geschichte aktiv erleben möchte, hat dennoch legale Möglichkeiten:

  • Teilnahme an offiziellen Prospektionen
  • Zusammenarbeit mit Bürgerarchäologie‑Vereinen
  • Sondeln im Rahmen genehmigter Maßnahmen

Hier seid ihr rechtlich abgesichert, lernt fachlich dazu und tragt dazu bei, historische Informationen zu bewahren statt zu zerstören.

⚠️ Merksatz für Einsteiger

Die Erlaubnis des Grundstückseigentümers öffnet euch das Tor zum Gelände – aber das Denkmalschutzrecht entscheidet, was ihr dort suchen dürft.

4. Kooperation & Vereinsbeteiligung | der legale Weg ins ernsthafte Sondeln

Team aus Archäologen und Sondengängern arbeitet gemeinsam bei einer offiziell genehmigten Prospektion; Vermessung, Fundmarkierungen und Dokumentation zeigen den legalen Weg ins verantwortungsvolle Sondeln.

Wenn ihr mehr aus eurem Hobby machen möchtet, als nur nach modernen Münzen oder Schmuckstücken zu suchen, gibt es einen legalen und gleichzeitig spannenden Weg: die Zusammenarbeit mit archäologischen Vereinen und Projekten. Solche Kooperationen bieten euch die Möglichkeit, aktiv an echten Forschungsprojekten teilzunehmen, wertvolle Erfahrungen zu sammeln und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Ihr lernt, wie Archäologen arbeiten, und tragt dazu bei, dass historische Zusammenhänge nicht zerstört werden – genau das, was beim eigenständigen Sondeln auf sensiblen Flächen oft schiefläuft.

4.1 ArchaeoPublica | Sondeln im offiziellen Rahmen

Ein besonders bekanntes Projekt ist ArchaeoPublica, das Laien und Archäologen zusammenbringt. Hier handelt es sich nicht um Hobbysondeln im privaten Garten, sondern um offiziell genehmigte Prospektionen, bei denen jede Aktivität im rechtlichen Rahmen abläuft.

Teilnehmer arbeiten dabei nicht auf eigene Faust, sondern immer unter fachlicher Anleitung von Archäologen. Die Flächen sind behördlich genehmigt, und es wird genau dokumentiert, welche Funde wo geborgen werden. Das Ziel ist nicht, den Gegenstand privat zu behalten, sondern ihn wissenschaftlich zu dokumentieren, damit der historische Zusammenhang erhalten bleibt.

4.2 Teilnahme an offiziell genehmigten Prospektionen

Die Teilnahme ist für Einsteiger besonders interessant, da ihr Schritt für Schritt in die professionelle Vorgehensweise eingeführt werdet:

  • Ihr erhaltet eine Einführung in Methoden und Vorschriften, damit ihr Funde korrekt dokumentiert.
  • Die Suche erfolgt ausschließlich auf genehmigten Flächen.
  • Ihr lernt, wie man Fundstücke richtig vermisst, fotografiert, katalogisiert und wieder fachgerecht abdeckt.
  • Ihr seid Teil eines Teams und profitiert von der Erfahrung der Fachleute.

So können auch Nicht‑Archäologen aktiv an echten Prospektionen mitarbeiten, ohne sich selbst oder andere rechtlich in Gefahr zu bringen.

4.3 Vorteile der Vereinsbeteiligung

Kooperationen mit archäologischen Projekten bieten sowohl Anfängern als auch erfahrenen Sondengängern einen klaren und rechtssicheren Rahmen. Sie ermöglichen es, das Hobby verantwortungsvoll auszuüben und gleichzeitig Einblicke in die professionelle archäologische Arbeit zu gewinnen – ohne rechtliche Grauzonen oder Risiken.

Die Mitarbeit in solchen Projekten bringt mehrere Vorteile:

  • rechtlich abgesicherte Teilnahme am Sondeln
  • fundiertes Wissen über archäologische Arbeitsweisen
  • besseres Verständnis für Denkmalschutz und Fundzusammenhänge
  • Mitarbeit an wissenschaftlich relevanten Ergebnissen

Gerade für engagierte Sondengänger ist dies oft der einzige Weg, legal mit historischen Fundstellen in Berührung zu kommen.

5. Verhalten bei Zufallsfunden

Unveränderter Zufallsfund im Wald; Fundstelle mit Markierungsfähnchen, Metalldetektor und GPS‑Gerät dokumentiert – zeigt korrektes Verhalten bei archäologischen Zufallsfunden.

Auch bei sorgfältiger Planung kann es passieren, dass unerwartet ein Gegenstand mit möglichem historischem Bezug auftaucht. In einem solchen Fall ist nicht der materielle Wert entscheidend, sondern der Fundzusammenhang. Gerade dieser Zusammenhang kann durch unbedachtes Handeln unwiederbringlich verloren gehen.

Deshalb ist das richtige Verhalten im Moment des Fundes entscheidend.

5.1 Sofort aufhören und Fund nicht verändern

Sobald ein Gegenstand entdeckt wird, der älter oder archäologisch relevant sein könnte, gilt:

  • Suche sofort einstellen
  • den Fund nicht weiter freilegen
  • nichts reinigen oder mitnehmen
  • die Lage im Boden unverändert lassen

Der genaue Fundort – Tiefe, Ausrichtung, Umgebung – ist für die archäologische Bewertung oft wichtiger als das Objekt selbst.

5.2 Fundstelle dokumentieren

Um eine spätere Begutachtung zu erleichtern, sollte die Stelle sorgfältig dokumentiert werden:

  • GPS‑Koordinaten speichern (wenn möglich) oder markieren
  • Übersichtsfoto der Umgebung machen
  • Detailfoto aus sicherem Abstand aufnehmen
  • Datum und Uhrzeit notieren

Wichtig: Die Dokumentation dient ausschließlich der Meldung, nicht der privaten Auswertung oder Weitergabe.

5.3 Fund unverzüglich melden

Wer bei einer Suche oder zufällig einen möglicherweise archäologisch relevanten Gegenstand entdeckt, ist verpflichtet, diesen Fund zu melden. Entscheidend ist nicht der materielle Wert, sondern die mögliche historische Bedeutung und der Fundzusammenhang.

Österreich und Deutschland

Sowohl in Österreich als auch in Deutschland besteht eine gesetzliche Meldepflicht für archäologische Zufallsfunde.

Österreich: Die Meldepflicht ergibt sich aus dem Denkmalschutzgesetz (DMSG). Ein Fund ist unverzüglich – in der Praxis meist binnen 24 Stunden – dem zuständigen Referat des Bundesdenkmalamtes (BDA) oder alternativ der nächstgelegenen Polizeidienststelle zu melden.

In Österreich gilt zudem ein staatliches Schatzregal: Archäologische Funde von wissenschaftlicher Bedeutung stehen grundsätzlich im Eigentum des Bundes.

Deutschland: Das Denkmalschutzrecht ist Ländersache. Jedes Bundesland hat ein eigenes Denkmalschutzgesetz mit unterschiedlichen Detailregelungen und Meldefristen. Eine Meldepflicht besteht jedoch überall. Zuständig sind in der Regel die jeweiligen Landesdenkmalbehörden oder Landesämter für Denkmalpflege, alternativ kann auch hier die Polizei informiert werden.

Auch in vielen deutschen Bundesländern gilt ein Schatzregal, wonach archäologische Funde automatisch in das Eigentum des Landes übergehen. Die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich je nach Bundesland.

Besonderer Hinweis bei Waffen oder Munition

Handelt es sich um Waffen, Munition oder militärische Relikte, gilt:

  • nichts berühren
  • Abstand halten
  • ausschließlich die Polizei verständigen

Solche Funde können auch Jahrzehnte später noch gefährlich sein und dürfen keinesfalls bewegt werden.

6. Wichtige Hinweise & Haftung ⚠️

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetzliche Regelungen zum Sondeln und zum Denkmalschutz können sich ändern und unterscheiden sich je nach Land oder Bundesland, weshalb sich jede Sondengängerin und jeder Sondengänger vorab selbst über die aktuell geltenden Vorschriften informieren muss.

Die Nutzung eines Metalldetektors erfolgt auf eigene Verantwortung – sowohl in Bezug auf die Zustimmung des Grundstückseigentümers als auch hinsichtlich der Einhaltung des Denkmalschutzrechts.

Historische oder möglicherweise archäologisch relevante Funde sind unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden (in Österreich dem Bundesdenkmalamt, in Deutschland der jeweiligen Landesdenkmalbehörde).

Wer sondelt, handelt eigenverantwortlich und trägt die rechtlichen Konsequenzen seines Handelns selbst.

Häufige Fragen zu den Sondeln‑Gesetzen

7. FAZIT

Das Sondeln mit dem Metalldetektor ist ein faszinierendes Hobby, das jedoch klaren gesetzlichen Regelungen unterliegt. Wer sich mit den Sondeln‑Gesetzen auseinandersetzt, erkennt schnell, dass nicht nur der einzelne Fund zählt, sondern vor allem der historische Zusammenhang und der Fundort. Fragen wie „Wo ist Sondeln erlaubt?“ oder ob eine Genehmigung zum Sondeln erforderlich ist, sollten daher immer vorab geklärt werden.

In vielen Fällen braucht es für die gezielte Suche nach historischen Objekten eine Nachforschungsgenehmigung. Wer ohne entsprechende Erlaubnis sucht, riskiert rechtliche Konsequenzen – das Thema Sondeln ohne Genehmigung Strafen ist in der Praxis durchaus relevant.

Mit ausreichender Information, der Beachtung der Meldepflichten und einem verantwortungsvollen Umgang mit möglichen Funden lässt sich das Hobby jedoch legal und respektvoll ausüben. Wer sorgfältig handelt, schützt nicht nur sich selbst vor rechtlichen Problemen, sondern trägt auch zum Erhalt unseres kulturellen Erbes bei.

metalldetektorwissen

Ich bin Markus!
Seit über 12 Jahren bin ich leidenschaftlich mit dem Metalldetektor unterwegs. Auf diesem Blog teile ich meinen Erfahrungsschatz aus unzähligen Praxistests, erkläre die Technik hinter Metalldetektoren und zeige dir, wie du rechtssicher und erfolgreich auf Schatzsuche gehst.

Mein Ziel: die größte Wissensquelle zur Schatzsuche mit dem Metalldetektor aufzubauen.

Gut Fund!
Markus

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